Entschuldigungspraxis

Krankmeldungen und Beurlaubungen an der Gartenschule Schwenningen

  • Krankmeldungen müssen telefonisch vor der ersten Stunde des entsprechenden Tages über das Sekretariat (07720/821221) erfolgen.
  • Am Tag, an dem das erkrankte Kind die Schule wieder besucht, muss dem Klassenlehrer zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.

 

Beurlaubungen

Beurlaubungen vom Besuch der Schule sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen Antrag möglich!

Zuständig für Beurlaubungen sind:

  • Für eine Stunde: Der zuständige Fachlehrer
  • Für einen oder zwei Tage: Der Klassenlehrer
  • In allen anderen Fällen: Die Schulleitung

 

 Unmittelbar vor oder nach den Ferien wird grundsätzlich keine Beurlaubung ausgesprochen!