Krankmeldungen und Beurlaubungen an der Gartenschule Schwenningen

  • Krankmeldungen müssen telefonisch vor der ersten Stunde des entsprechenden Tages bis 08.30 Uhr über das Sekretariat (07720/821221) erfolgen.
  • Krankmeldungen können auch über Edupage erfolgen.
  • Am Tag, an dem das erkrankte Kind die Schule wieder besucht, muss der Klassenlehrkraft zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.

Beurlaubungen

Beurlaubungen vom Besuch der Schule sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen Antrag möglich!

Zuständig für Beurlaubungen sind:

  • Für eine Stunde: der zuständige Fachlehrer
  • Für bis zu zwei Tage: die zuständige Klassenlehrkraft
  • In allen anderen Fällen: die Schulleitung

 Unmittelbar vor oder nach den Ferien wird grundsätzlich keine Beurlaubung ausgesprochen!